Versicherungslexikon
- BAUHERRENHAFTPFLICHT
Der Bauherr haftet für Gefahren, die durch Baumaßnahmen (Neubau, Zu-, An- und Umbauten) entstehen. Eine entsprechende Bauherrenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schäden (Personen- und Sachschäden) an – vom Kelleraushub bis zur Endabnahme des Bauvorhabens. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, tritt in berechtigte Forderungen ein oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
- BAUHERRENHAFTPFLICHT
Der Bauherr haftet für Gefahren, die durch Baumaßnahmen (Neubau, Zu-, An- und Umbauten) entstehen. Eine entsprechende Bauherrenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schäden (Personen- und Sachschäden) an – vom Kelleraushub bis zur Endabnahme des Bauvorhabens. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, tritt in berechtigte Forderungen ein oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
- BAUKOSTENINDEX
Der Baukostenindex errechnet sich aus Baustoffen und Bauleistung inkl. Mehrwertsteuer. Prämien und Versicherungssummen von Gebäudeversicherungen werden gemäß Baukostenindex in regelmäßigen Abständen angepasst, um eine Unterversicherung infolge einer Preissteigerung zu vermeiden.
- BAUWESENVERSICHERUNG (BAULEISTUNGSVERSICHERUNG)
Ist die „Kaskoversicherung“ für Gebäude und bietet Schutz für Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile während der Bauphase des versicherten Gebäudes (Roh-, Um- oder Zubau) gegen unvorhersehbar eintretende Schäden, wie z. B. außergewöhnliche Naturereignisse, fahrlässige, böswillige oder vorsätzliche Beschädigung durch Dritte.
- BERAUBUNG
Ist die Androhung oder Ausübung von tätlicher Gewalt, um sich der versicherten Sachen zu bemächtigen. Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ist das Beraubungsrisiko bis zu einer bestimmten Summe auf Erstes Risiko mitversichert.
- BEREICHERUNGSVERBOT
Gilt versicherungsrechtlich in der gesamten Schadenversicherung und verhindert, dass der Versicherungsnehmer mehr ersetzt bekommt, als den tatsächlich eingetretenen Schaden. Eine Überversicherung (d. h. die Versicherungssumme übersteigt den tatsächlichen Versicherungswert) ist daher nicht sinnvoll.
- BERGUNGSKOSTEN
Begriff aus der Unfallversicherung. Es werden die versicherten Kosten für die Suche, Bergung und den Transport der versicherten Person bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum dem Unfallort nächstgelegenen Spital geleistet. Siehe auch Begriff UNFALLKOSTEN.
- BERNOULLI-Verteilung („Gesetz der großen Zahl“)
Besagt, dass der Einfluss des Zufalles auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, immer geringer wird, je höher die Zahl der untersuchten Fälle ist. Je größer die Menge erhobener Daten ist, desto berechenbarer wird der Zufall. Dieses Prinzip wird in der Versicherungsmathematik zur Erhebung von Schadenhäufigkeiten angewendet.
- BERUFSUNFÄHIGKEIT
Liegt vor, wenn die versicherte Person zumindest sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbstständigen Vertrag absichern. Bei zumindest 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte eine monatliche Rente in der vollen vereinbarten Höhe.
- BEST ADVICE
(„Bester Ratschlag“) Das nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Angebot. Versicherungsmakler sind nach dem Maklergesetz verpflichtet, dem Kunden das jeweils beste Angebot zu legen, wobei nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch weitere Kriterien wie z. B. die Qualität des Produktes, die Fachkompetenz der Versicherungsgesellschaft, die Schadensabwicklung, die Höhe von Selbstbehalten und Ähnliches von wesentlicher Bedeutung sind.
- BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Darunter versteht man freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge des Arbeitnehmers im Rahmen einer Versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Für den Unternehmer liegen die Vorteile in der Ersparnis von Lohnnebenkosten sowie einer Reihe von bilanztechnischen Vorteilen. Durch betriebliche Vorsorgen wird die Motivation und die Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen gefördert. Instrumente für betriebliche Altersvorsorge sind Pensionskassen, Abfertigungsrückdeckungsversicherungen, Pensionszusagen oder die freiwillige Zukunftssicherung.
- BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG
Deckt den Unterbrechungsschaden, den der Versicherungsnehmer bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen Sachschaden (und/oder Krankheit oder Unfall der verantwortlich leitenden Person) erleidet. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag (Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten), den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des versicherten Betriebes im Unterbrechungszeitraum (max. ein Jahr) erwirtschaftet hätte.
- BEZUGSRECHT
Bezeichnet in der Lebens- und Unfallversicherung das Recht, über die fällige Leistung zu verfügen – im Erlebensfall ist das in der Regel der Versicherungsnehmer selbst. Ein widerrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit geändert werden. Der Begünstigte hat keinerlei Ansprüche vor dem Versicherungsfall. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden, die Ansprüche auf die Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an den Begünstigten über.
- BILLIGUNGSKLAUSEL
Gemäß §5 Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer auf Abweichungen vom Antrag in der Polizze ausdrücklich hinweisen und diese deutlich kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, so gilt der Vertrag zwar als geschlossen, aber im Sinne des gestellten Antrages. Werden auf Abweichungen ausdrücklich und deutlich hingewiesen, so kann der Versicherungsnehmer binnen einem Monat vom Vertrag zurücktreten.
BÖV- Bildungsakademie der Österreichischen Versicherungswirtschaft 1990 wurde für den Lehrberuf „Versicherungskaufmann/-kauffrau“ das BÖV für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung in der österreichischen Versicherungswirtschaft geschaffen. Die Lehrzeit beträgt drei Jahre, die Zulassung wird mit einer Lehrabschlussprüfung erworben.- BONUS-MALUS-SYSTEM
Die Prämienbemessung in der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Schadenverlauf in einem bestimmten Beobachtungszeitraum (1.10.–30.9. des Folgejahres). In Österreich ist dies kein zwingendes System, jedoch wenden es die meisten Versicherer an. Es enthält 18 Stufen, die Grundstufe beginnt bei 9. Bei Schadensfreiheit im Beobachtungszeitraum verbessert sich die Prämienbemessung um eine Stufe, bei einem Leistungsfall erfolgt eine Rückreihung um drei Stufen.
- BONUSRENTE
Die Überschüsse aus der Veranlagung bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, die zur Erhöhung der Grundrente verwendet werden. Die Rente besteht aus einem garantierten Anteil und einem nicht garantierten Überschussanteil.
- BRUCHTEILVERSICHERUNG
Bedeutet, dass nur ein bestimmter Prozentsatz (Bruchteil) der gesamten Versicherungssumme eingedeckt wird, um einen Prämiennachlass zu erhalten. Die Bruchteilversicherung wird beispielsweise bei höheren Warenbeständen in der Einbruch- oder Leitungswasserversicherung angewendet. Dennoch kann der Versicherer Unterversicherung einwenden, wenn die Gesamtversicherungssumme zu gering bemessen wurde.
- BÜNDELVERSICHERUNG
Liegt vor, wenn mehrere Sparten (z. B. Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Glasversicherung) in einem Versicherungsvertrag gebündelt werden. Dennoch stellt jede einzelne Sparte einen rechtlich selbstständigen Vertrag dar.