Versicherungslexikon

ÜBERBRÜCKUNGSKLAUSEL

Dient zur Überbrückung finanzieller Engpässen wie z. B. bei Arbeitslosigkeit (Lebensversicherungen). Bei Vereinbarung dieser Klausel bleibt trotz verminderter Prämienzahlung der Versicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum aufrecht.

ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG

Eine meist in langfristigen Personenversicherungsverträgen, wie Lebens- und Krankenversicherungen, vereinbarte Beteiligung der Versicherungsnehmer an Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft des Versicherers. Sie ist konstruktionsbedingt entstanden und daher auch nur aufgrund der besonderen Verhältnisse in solchen Verträgen zu erläutern. Die erwirtschafteten Überschüsse aus dem Geschäft gehören nicht, wie sonst überall in der Wirtschaft, dem Wirtschaftsunternehmen, sondern sind zu einem bestimmten Teil den Kunden weiterzureichen. Da die Überschüsse von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig sind, sind Angaben über zukünftige Gewinnbeteiligungen stets unverbindlich.

ÜBERSCHWEMMUNG

Für Schäden an Gebäuden und deren Inventar durch Überschwemmung, Hochwasser, Witterungsniederschläge und Kanalrückstau (Naturkatastrophen) werden von den Versicherungen verschiedene Deckungsvarianten angeboten. Jedoch gibt es bestimmte Höchstentschädigungsgrenzen. Bei hochwassergefährdeten Risiken ist es ratsam, eine Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsberater in Anspruch zu nehmen.

ÜBERSPANNUNGSSCHÄDEN

Ein Überspannungsschaden entsteht durch einen Blitzeinschlag in die Strom-, Telefon-, oder Antennenleitung. Dadurch können die angeschlossen Geräte beschädigt, oder ganz zerstört werden. Eine solche Schadensart ist in der Hausratversicherung grundsätzlich nicht eingeschlossen, kann aber gegen Mehrbeitrag versichert werden.

ÜBERVERSICHERUNG

Bezeichnet, dass die Versicherungssumme höher ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Aufgrund des Bereicherungsverbotes in der Sachversicherung muss der Versicherer im Schadensfall nur den tatsächlichen Wert ersetzen.

UMTAUSCHRECHT

Bei Ablebensversicherungen kann man vereinbaren, dass diese in eine Kapitalversicherung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung umgewandelt werden können.

UMWELTHAFTUNG

Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich und Gewässern durch Immissionen. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung kann man Schadenersatzverpflichtungen für Sachschäden aus Umweltstörungen, einschließlich des Schadens an Erdreich und Gewässern versichern, sofern solche Schäden durch einen plötzlichen, unvorhersehbaren Vorfall ausgelöst werden.

UNANFECHTBARKEITSKLAUSEL

Klausel in Lebensversicherungspolizzen bei Verpfändung oder Zession der Lebensversicherung an eine Bank. Die Unanfechtbarkeitsklausel schließt die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Selbstmord und Verletzung der Anzeigepflichten gegenüber der Bank aus.

UNFALL

Ein Unfall ist ein unerwünschtes, von außen auf einen und/oder mehrere Menschen oder Dinge rasch einwirkendes Ereignis, das ohne eine Absicht bewirkt wurde. Aus einem Unfall folgt die Schädigung der Gesundheit und/oder eines Sachwertes.

UNFALLINVALIDITÄT

Wenn die versicherte Person durch einen Unfall dauerhaft in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, spricht man von Unfallinvalidität. Eine unverzügliche Meldefrist nach einem Unfall muss beachtet werden – die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall festgestellt und bei der Unfallversicherung geltend gemacht werden. Die Versicherungsleistung wird nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Unfallkosten bezahlt.

UNFALLKOSTEN

Zu den Unfallkosten zählt man: Heilkosten, Kosten für kosmetische Operationen, Bergungskosten, Rückholkosten, Kosten der Überführung und Kosten für Begleitpersonen.

UNFALLVERSICHERUNG

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur bei Folgen von Arbeitsunfällen eine finanzielle Unterstützung. Diese reicht oftmals nicht aus. Eine private Absicherung ist preiswert und sollte daher für jeden selbstverständlich sein. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls weltweit und rund um die Uhr (für Beruf, Freizeit, Verkehr, Haushalt, Sport). Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen, z. B. Invalidität, Tod und Krankenhausaufenthalt. Die finanziellen Auswirkungen dieser Unfallfolgen werden durch die Leistungen des Unfallversicherers gemildert. Auch bietet eine Unfallversicherung steuerliche Vorteile: Die Prämien für eine Unfallversicherung können im Rahmen der Höchstbeträge (Sonderausgaben) von den steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden. Kapitalleistungen aus der Unfallversicherung unterliegen nicht der Einkommenssteuer.

UNFALLZUSATZVERSICHERUNG

Eine Unfall-Zusatzversicherung kann den Versicherungsschutz ergänzen, allerdings nur in Verbindung mit einer Kapital-Rentenversicherung oder Lebensversicherung, die hierbei als Hauptversicherung bezeichnet wird. Durch die Unfall-Zusatzversicherung erhöht sich bei Unfalltod die vereinbarte Versicherungssumme.

UNTERJÄHRIGKEITSZUSCHLAG

Neben einer jährlichen Zahlungsweise der Versicherungsprämie, kann auch die halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise vereinbart werden. Allerdings wird für diese Zahlungsweisen ein Unterjährigkeitszuschlag erhoben, um so u. a. die erhöhten Kosten für die Verwaltung abzudecken. Hinweis: Eine monatliche Zahlung von Kfz-Versicherungen ist nicht zu empfehlen, da die darin enthaltene motorbezogene Steuer um zehn Prozent höher ist, als bei jährlicher Zahlung.

UNTERVERSICHERUNG

Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, so spricht man von einer Unterversicherung. Die Unterversicherung hat zur Folge, dass im Schadensfall die Entschädigung der Versicherung nur anteilig berechnet wird. Die Formel für die Entschädigung lautet: Entschädigungsleistung = Schaden x Versicherungssumme / Versicherungswert. Um Probleme im Schadensfall zu verhindern, sollte man unbedingt stets den korrekten Wert versichern.

UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT

Bedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall auf eine Leistungsverkürzung wegen zu geringer Versicherungssumme verzichtet. Dies wird hauptsächlich bei Eigenheim- und Haushaltsversicherungen getroffen, sofern die Versicherungssummen nach der Wohnnutzfläche bzw. der bebauten Fläche des Eigenheimes unter Berücksichtigung der Geschosse und der Ausstattung ermittelt wird.

UNVERFALLBARKEIT

Kann eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr (vollständig) verfallen, spricht man von Unverfallbarkeit. Die Unverfallbarkeit unterstreicht den Entgelt-Charakter der betrieblichen Altersversorgung: Da die betriebliche Altersversorgung Teil der Vergütung für die geleistete Arbeit ist, muss sie bei Erfüllung bestimmter Bedingungen zumindest teilweise aufrechterhalten werden.

UNVERSICHERBARE PERSONEN

Darunter fallen z. B. Personen, die dauernd vollständig arbeitsunfähig oder von schweren Nervenleiden befallen sind, sowie Geisteskranke. Sie sind trotz Prämienzahlung nicht versichert. In der Lebensversicherung sind im Grunde fast alle Personen versicherbar – die wenigen Ausnahmen sind meist durch schwere Krankheit oder Höchstalter begründet. Einschränkungen können durch besondere Gefahren im Beruf oder sportliche Betätigung bedingt sein.

UNWIDERRUFLICHES BEZUGSRECHT

Ein vom Versicherungsnehmer eingeräumtes unwiderrufliches Recht auf die Versicherungsleistung. Dabei erhält der unwiderruflich Begünstigte ein sofort wirksames Recht, das allerdings erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalles realisiert werden kann. Durch die Gestaltungsrechte am Vertrag hat der Versicherungsnehmer weiterhin die Möglichkeit, die Laufzeit zu ändern oder den Vertrag zu kündigen. Eine Abtretung, Verpfändung oder Änderung des Bezugsrecht ist jedoch nur mit der Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.