Versicherungslexikon
- MAHNUNG
Wird auch als Zahlungserinnerung bezeichnet. Eine Mahnung ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Die Mahnung kann (neben Bestehen eines fälligen Anspruchs und Nichtleistung durch den Schuldner) Voraussetzung für den Verzug des Schuldners sein. Verzug tritt nicht ein, solange der Schuldner die Nichtleistung nicht zu vertreten hat, wofür er aber beweispflichtig ist.
- MASCHINEN-BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG (MBU)
Für viele Unternehmen ist der plötzliche Ausfall einer oder mehrerer Maschinen durch einen Sachschaden mit hohen finanziellen Schäden verbunden. Mit einer MBU kann man dieses Risiko an einen Versicherer auslagern.
- MASCHINENVERSICHERUNG
Im Rahmen einer Maschinenversicherung können alle Maschinen, Apparate, maschinellen Einrichtungen und Anlagen (Maschinen der Energieerzeugung wie Turbinen, Generatoren etc. oder Maschinen und Anlagen der Energieverteilung wie Transformatoren oder ähnliches, sowie alle Produktions- und Hilfsmaschinen) versichert werden. Nicht versicherbar sind jedoch so genannte Verschleißteile, Betriebsstoffe und Kleinwerkzeuge.
- MEHRKOSTEN-BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG
Versichert werden jene Mehrkosten, die bei einer Betriebsunterbrechung aufgrund eines versicherten Sachschadens entstehen, wie etwa Anmietung eines Ersatzlokales, Leihpersonal oder EDV-Fremdanlagen.
- MEHRKOSTENVERSICHERUNG
Versicherung zur Deckung von Mehrkosten, die infolge eines versicherten Sachschadens notwendig werden, um eine Unterbrechung oder Beeinträchtigung des versicherten Betriebs abzuwenden oder zu vermindern.
- MIETSACHSCHÄDEN
Schäden an gemieteten Sachen sind nach den AHB ausgeschlossen. In der Privathaftpflichtversicherung sind diese Schäden jedoch eingeschlossen, sofern es sich um die Beschädigung der gemieteten Wohnräume handelt.
- MINDESTPRÄMIE
Prämie, die unabhängig vom Versicherungsumfang mindestens zu zahlen ist.
- MINDESTVERSICHERUNGSSUMME
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bei Kraftfahrzeugen je Schadensfall, einschließlich Anhänger. Bei Kraftfahrzeugen, die der Beförderung von Personen dienen und mehr als neun Plätze (ohne den Fahrersitz) aufweisen, erhöhen sich diese Beträge für das Kraftfahrzeug unter Ausschluss der Anhänger.
- MINDESTVERZINSUNG
In der kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherung wird zum Vertragsablauf nicht nur der Bestand der Sparbeiträge, sondern auch eine Mindestverzinsung vertraglich garantiert (siehe ABLAUFLEISTUNG). Die maximale Mindestverzinsung (auch Rechnungszins) wird von der Bundesaufsichtbehörde für das Finanzwesen (BaFin) festgesetzt. Seit 01.01.2004 darf daher kein Versicherer einen höheren Zins als 2,75 % (davor 3,25 %, bis 30.06.2000 4 %) vertraglich garantieren.
- MONTAGEVERSICHERUNG
Dient der Absicherung des Montageobjektes und der Montageausrüstung gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden und Verluste durch Konstruktions-, Material- und Montagefehler, höhere Gewalt und Diebstahl.
- MOTORBEZOGENE VERSICHERUNGSSTEUER
(Kfz-Steuer) Die Einhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer, oft besser bekannt als „Kfz-Steuer“, wurde von den Behörden auf die Versicherungsunternehmen übertragen. Die Höhe der Steuer ist gesetzlich geregelt.
- MÜNDELSICHERE PAPIERE
Risikoarme, festverzinsliche Wertpapiere, die zur Anlage von Mündelgeldern dienen. Ein bestimmter Teil der Vermögensanlagen von Versicherungsgesellschaften muss ebenfalls in mündelsicheren Papieren veranlagt werden.
- MUSIKINSTRUMENTEVERSICHERUNG
Bietet Schutz bei Verlust und Beschädigung der versicherten Musikinstrumente auf Reisen, bei Transporten sowie bei deren Benützung.
- MUSTERBEDINGUNGEN
Unverbindliche Versicherungsbedingungen, die vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs empfohlen werden. Die Versicherungsgesellschaften weichen oft deutlich von den Verbandsempfehlungen ab. Rechtlich verbindlich sind nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegen.
- MUSTERKOLLEKTIONSVERSICHERUNG
Die Musterkollektionsversicherung versichert Kollektionen aller Art, deren Verpackung und Behältnisse mit Ausnahme von Juwelen, Gold-, Schmuck- und Silberwaren etc. Die Waren sind gegen Verlust und Beschädigung versichert.