Versicherungslexikon
- INDEXKLAUSEL
Vertragliche Zusicherung, nach der definierte Nominalgrößen an die Entwicklung eines bestimmten Index gekoppelt werden, um so einen nachträglichen Schutz vor negativen Folgen einer Inflation zu erhalten. Derartige Wertsicherungsklauseln sind z. B. Zinsindexklauseln. Wertsicherungsklauseln definieren bei Erhöhung bestimmter Preisindizes (zum Beispiel gewogene Durchschnittspreise für Lebenshaltung, Baukosten, Effektivlöhne, Importpreise usw.) die Leistung eines Zuschlages zur Geldschuld (Indexierung).
- INDIREKTER BLITZ
Im Unterschied zum direkten Blitzschlag, der auf die versicherten Sachen unmittelbar schädigend einwirkt, ist der indirekte Blitz die mittelbare Auswirkung der atmosphärischen Elektrizität, die zu Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten führt. In der Feuerversicherung sind grundsätzlich nur Schäden durch direkten Blitzschlag mitversichert. Indirekte Blitzschäden kann man separat vereinbaren oder eine spezielle Elektronik- oder Elektrogeräte-Versicherung abschließen, die u. a. auch solche Schäden übernimmt.
- INDIREKTVERSICHERUNG
Das Unternehmen schließt als Versicherungsnehmer, Prämienzahler und Begünstigter für den jeweiligen Mitarbeiter als versicherte Person einen Versicherungsvertrag ab. Den Erlös erhält im Leistungsfall das Unternehmen, das damit die Ansprüche des Mitarbeiters befriedigt.
- INDUSTRIEVERSICHERUNG
Ein Unternehmensindividuell abgegrenztes Geschäftsfeld von Versicherern. Versicherungsnehmer sind große Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, besonders in den Versicherungszweigen Feuerversicherung, Transportversicherung und Haftpflichtversicherung. Zu den Industrieversicherungen zähen auch technische Versicherungen und Extended-Coverage-Versicherungen. Charakteristisch für die hierbei zu versichernden Risiken sind hohe Schadenpotenziale bei relativ geringer Eintrittshäufigkeit bzw. Eintrittswahrscheinlichkeit, eine hohe Komplexität des Risikos und häufig eine grenzüberschreitende Tätigkeit des zu versichernden Unternehmens.
- INKASSO
Der Einzug von Prämien oder Beiträgen.
- INNERE UNRUHEN
Liegen vor, wenn ein Teil eines Volkes die öffentliche Ruhe und Ordnung durch Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen stört.
- INSASSENUNFALLVERSICHERUNG
Bietet Versicherungsschutz bei Unfällen für die Insassen des versicherten Fahrzeuges – unabhängig vom Verschulden. Sinnvoll ist eine Insassenunfallversicherung für den Lenker, da dieser bei selbstverschuldeten Unfällen keine Leistungen erhält. Bei Unfällen durch höhere Gewalt, wenn der Schuldige nicht festgestellt werden kann oder die Deckungssumme des Unfallverursachers nicht ausreicht, ist die Insassenunfallversicherung ebenfalls ein wichtiger Schutz. Versichert werden können Leistungen bei Invalidität, Unfalltod, ein Taggeld und Unfallkosten. Man unterscheidet bei der Insassenunfallversicherung zwischen dem Pauschalsystem, bei dem die Versicherungssumme unter allen, zum Zeitpunkt des Unfalls im Fahrzeug befindlichen Insassen aufgeteilt wird und dem Platzsystem, bei dem jeder Platz des Fahrzeuges mit der gleichen Versicherungssumme versichert ist.
- INTERESSEWEGFALL
Eine Versicherung erlischt, wenn das versicherte Interesse wegfällt.
- INVALIDITÄT
Bedeutet die unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Unfallversicherung erbringt die vereinbarte Leistung, wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und von einem Arzt schriftlich bescheinigt wird.
- INVALIDITÄTSGRAD
Gibt den Grad der bleibenden Behinderung nach einem Unfall an, der durch völligen Verlust bzw. eine volle Funktionsuntüchtigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen entsteht. Die Leistung der Unfallversicherung richtet sich nach dem innerhalb eines Jahres nach Unfall eingetretenen Invaliditätsgrad.
- INVESTMENTFONDS
Kapital, das von vielen Anlegern veranlagt, von einer Kapitalanlagegesellschaft nach verschiedenen Veranlagungsgrundsätzen verwaltet und von einer Depotbank verwahrt wird. Je nach Veranlagung unterscheidet man Geldmarkt-, Aktien-, Renten-, Immobilien- oder gemischte Fonds. Bei ausschüttenden Fonds erhalten die Anteilseigner regelmäßig die Überschüsse ihrer Anteile aus Dividenden und/oder Zinsen ausbezahlt, während bei thesaurierenden Fonds die Überschüsse wiederveranlagt werden und dadurch im Fondsvermögen bleiben. Investmentfonds bilden auch die Veranlagungsgrundlage für fondsgebundene Lebensversicherungen.