Versicherungslexikon

QUALIFIZIERTE MAHNUNG

Eine qualifizierte Mahnung eröffnet ein Mahnverfahren und wird vom Versicherer verschickt, wenn keine Versicherungsbeiträge mehr gezahlt werden. Diese Mahnung ist gesetzlich geregelt in § 38 VVG und setzt dem Versicherungsnehmer eine Frist von mindestens zwei Wochen zur Begleichung der offenen Beiträge inklusive der angefallenen Zinsen. Wird die Frist überschritten, verliert der Versicherungsnehmer grundsätzlich den Versicherungsschutz und der Versicherer kann den Vertrag fristlos kündigen. Mit Zahlung der offenen Beiträge innerhalb eines Monats hat der Kunde die Möglichkeit den Vertrag wieder aufleben zu lassen.