Versicherungslexikon
- D&O-VERSICHERUNG
(Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) Ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Unternehmensleiter haften für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten. Für die Folgen von Versäumnissen und Fehlentscheidungen können sie persönlich, unbeschränkt und mit ihrem gesamten Privatvermögen herangezogen werden. Ziel der D&O-Versicherung ist der Schutz des Gesellschaftsvermögens und des Privatvermögens des/der jeweiligen Managers/Managerin durch Abwehr unbegründeter und Befriedigung begründeter Ansprüche, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen.
- DAUERRABATT
Versicherer gewähren in der Regel bei langjährigen Verträgen einen Dauerrabatt in Form eines Prämiennachlasses. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages kann der Versicherer die anteilige Rückzahlung des gewährten Dauerrabattes verlangen.
- DECKUNGSBEITRAG
Der Deckungsbeitrag ist in der Kosten- und Leistungsrechnung die Differenz zwischen den erzielten Erlösen (Umsatz) und den variablen Kosten. Es handelt sich also um den Betrag, der zur Deckung der Fixkosten zur Verfügung steht. Der Deckungsbeitrag kann sowohl auf die Gesamtmenge eines Produktes bezogen sein, als auch auf eine Mengeneinheit (Stückgröße).
- DECKUNGSKAPITAL
So wird in einem Lebensversicherungsvertrag das verzinslich angesammelte Sparguthaben genannt, abzüglich der Kosten und Prämienanteile für den Risikoschutz.
- DECKUNGSSTOCK
Ist in der Lebens-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung derjenige Vermögensteil, der in erster Linie zur Deckung der unmittelbaren Ansprüche der Versicherten bestimmt ist. Er wird vom übrigen Vermögen getrennt verwaltet und dient als Gegenposten zu den Deckungsrückstellungen, welche für die erwarteten Verpflichtungen der Versicherungsunternehmung gegenüber den Versicherten gebildet werden. Gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz sind ganz bestimmte Anlagegrundsätze zu beachten, wie Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und eine risikoarme Streuung verschiedener Anlagen (wie etwa festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken, Darlehen, Aktien, Immobilien). Deckungsstöcke stellen Sondervermögen dar.
- DECKUNGSSUMME
Gibt an, wie hoch die maximale Entschädigungssumme für einen Schaden ist, für den ein Versicherungsunternehmen aufkommen muss. Diese gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben. Da es vor allem bei Personenschäden zu hohen Schadenersatzforderungen kommen kann, sind höhere Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen.
- DECKUNGSZUSAGE
Ist ein selbständiger kurzfristiger Versicherungsvertrag, der einen möglicherweise entstehenden Deckungsfreiraum von der Antragsstellung bis zur Polizzenausfertigung überbrückt. Das heißt, der Antragsteller kann einen sofortigen Versicherungsschutz geltend machen, noch vor der endgültigen Risikoprüfung und der endgültigen Einigung der Vertragspartner.
- DEFERRED COMPENSATION
Engl. „aufgeschobene Vergütung“, auch direkte Leistungszusage genannt. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers abschließt. Für den Arbeitnehmer sind die Prämien lohnsteuerfrei, für den Arbeitgeber bis zu einer Steuerfreigrenze von 300 Euro im Jahr lohnnebenkostenfrei.
- DEKONTAMINATION
Ist das Entfernen von gefährlichen Verunreinigungen z. B. Entsorgung von durch chemische Reaktionen verseuchtem Erdreich nach Bränden und Löschwasser. Die Kosten der Entsorgung von dekontaminiertem Erdreich kann in der Feuerversicherung mitversichert werden.