Versicherungslexikon

EDV/ELEKTRONIK- BZW. ELEKTROGERÄTEVERSICHERUNG

Bietet eine Vielgefahrendeckung für EDV-Anlagen und elektronische bzw. elektrische Geräte durch unvorhergesehen außen einwirkende Ereignisse (z. B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wasser, Frost und Feuchtigkeit), durch menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit) und durch technische Schäden (Überspannung, Kurzschluss, Implosion). Nicht versichert werden können Schäden durch Abnützung und Verschleiß oder Schäden, die in den Bereich des Lieferanten fallen.

EIGENHEIMVERSICHERUNG

Bietet bei Ein- und Zweifamilienhäusern Versicherungsschutz für das gesamte Gebäude mit Grund- und Kellermauern sowie allen fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht. Nebengebäude, wie Garage oder Gartenhaus, sind meist bis zu Höchstgrenzen prämienfrei mitversichert.

EINBRUCHDIEBSTAHL

Liegt vor, wenn ein Täter in die versperrten Versicherungsräume eindringt, einsteigt, sich einschleicht oder sich mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln Zutritt verschafft. Das Eindringen mit richtigen Schlüsseln, die der Täter durch Raub oder Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten an sich gebracht hat, ist mitversichert. Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl. Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl können eingeschlossen werden. Nicht versichert ist einfacher Diebstahl außerhalb von versicherten Räumen. Zur Geltendmachung des Schadens ist eine polizeiliche Meldung erforderlich. Im Rahmen von Betriebs- und Haushaltsversicherungen gibt es im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung Begrenzungen für bestimmte Wertsachen, wie Schmuck, Bargeld, Sammlungen oder Wiederherstellungskosten von Datenträgern.

EINLÖSUNGSFRIST

Ist die Frist von 14 Tagen bis zur Bezahlung der Erstprämie. Erst mit Einlangen der Prämie beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Bei Zahlungsverzug laufen Verzugszinsen. Außerdem ist der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei und kann vom Vertrag zurücktreten.

EINMALERLAG

Die Prämie für eine Lebensversicherung wird im Gegensatz zu laufender Prämienzahlung für die gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss in einer Summe einbezahlt. Die Laufzeit sollte mindestens zehn Jahre betragen, da bei kürzerer Laufzeit eine elfprozentige Versicherungssteuer abzuführen ist.

EINTRITTSALTER

Beschreibt das Alter des Versicherungsnehmers, das der Versicherer zur Kalkulation des Versicherungsbeitrags zu Beginn der gewünschten Versicherung berücksichtigt. Das versicherungstechnische Eintrittsalter ist vor allem dann für die Höhe der Versicherungsbeiträge wesentlich, wenn biometrische Risiken versichert werden, also Risiken, die sich wesentlich mit dem Alter des Versicherungsnehmers ändern. Dies betrifft vor allem Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, private Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, private Kranken- und Pflegeversicherungen.

ELEMENTARKASKO-(TEILKASKO-)VERSICHERUNG

Bietet Versicherungsschutz für das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind sowie gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch Fremder und Berührung mit Wild auf öffentlichen Straßen. Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben können bei vielen Versicherern mitversichert werden.

ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNG

Versicherung gegen Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Als Elementarschäden gelten beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.

ENDALTER

Das Alter der versicherten Person beim Vertragsablauf.

ENDE DER VERSICHERUNG

Der Versicherungsvertrag endet mit dem Ablauf der Versicherungsdauer. Materiell: das Ende der Gefahrentragung. Technisch: mit dem Zeitpunkt, bis zu welchem noch Prämie berechnet wird.

ENTSCHÄDIGUNG

Ist eine Leistung, insbesondere eine Geldleistung, die zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen geleistet wird. Während der Begriff des Schadensersatzes den zivilrechtlichen Ausgleich für solche Einbußen beschreibt, die im privaten Rechtsverkehr entstanden sind, pflegt man mit dem Begriff der Entschädigung vor allem den Ausgleich für Nachteile durch die öffentliche Hand zu verstehen (vgl. jedoch Entschädigung im Steuerrecht).

ERBSCHAFTSSTEUERVERSICHERUNG

Ist eine Lebensversicherung mit einer Erbschaftssteuerklausel (§16 ErbStG), bei der man Erbschaftssteuer spart. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer verfügt, dass im Ablebensfall die Versicherungssumme (innerhalb von zwei Monaten nach seinem Tod) direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Als Ausgleich hierfür bleibt der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungsleistung erbschaftssteuerfrei.

ERLEBENSVERSICHERUNG

Nennt man eine Art der Kapitallebensversicherung, bei der bei Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person die Erlebensleistung fällig wird. Bei Ableben während der Vertragslaufzeit werden die einbezahlten Prämien abzüglich der Kosten und in der Regel zuzüglich der Zinsen und Gewinnanteile ausbezahlt.

ERSATZWERT

Als Ersatzwert wird der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadensfalles bezeichnet. Daraus ergibt sich die Entschädigungsleistung des Versicherers.

ERSTPRÄMIE

Ist die erste bei Zustellung der Versicherungspolizze fällige Prämie, die den Versicherungsschutz in Kraft setzt. Bei Nichtzahlung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist im Schadensfall leistungsfrei.

ERSTRISIKO-VERSICHERUNG

Ist eine Versicherung, bei der die Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt werden, ohne Rücksicht darauf, in welchem Verhältnis Versicherungssumme und tatsächlicher Wert des versicherten Risikos zueinander stehen.

ERWERBSUNFÄHIGKEIT

Liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht in der Lage ist, auf Dauer irgendeiner regelmäßigen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit spielt hier weder der bisher ausgeübte Beruf noch das bisherige Erwerbseinkommen eine Rolle.

EUROPÄISCHER UNFALLBERICHT

Formular, das in vielen Ländern Europas zur Aufnahme und Regulierung von Verkehrsunfällen dient und von Behörden und Versicherungen anerkannt wird. Es beinhaltet die wichtigsten Angaben zum Verkehrsunfall und muss von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt werden. Der Europäische Unfallbericht sollte daher, vor allem bei Reisen ins Ausland, stets im Auto mitgeführt werden, um eine problemlose und zügige Schadenabwicklung zu gewährleisten.

EXCEDENT

Derjenige Teil der Versicherungssumme, der den Selbstbehalt übersteigt und in Rückdeckung gegeben wird.

EXCEDENTENVERSICHERUNG

Wird meist in der Haftpflichtversicherung angewendet und ist eine Ergänzungsversicherung, die Schäden übernimmt, die über die Grundversicherungssumme hinausgehen. In der Regel ist eine Excedentenversicherung preisgünstiger als eine Erhöhung der Grundversicherungssumme.

EXTENDED COVERAGE

Bedeutet die Versicherung zusätzlicher Gefahren, wie Elementarschäden, Streik, innere Unruhen und Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Sprinkler Leckage, Überschallknall und böswillige Beschädigung. Zumeist wird die EC-Deckung bei Industrieversicherungen als Ergänzung zur Feuerversicherung abgeschlossen.