Versicherungslexikon
- PARKSCHADEN
Ein Kfz-Schaden, der durch Kollision des abgestellten Kfz mit einem unbekannten Fahrzeug entsteht und von einer entsprechenden Kfz-Kaskoversicherung (meist mit Selbstbehalt) übernommen wird. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche polizeiliche Anzeige.
- PAUSCHALSYSTEM
Begriff aus der Kfz-Insassenunfallversicherung. Die vereinbarten Versicherungssummen werden dabei durch die Anzahl der berechtigten Insassen des Kraftfahrzeuges dividiert. Bei zwei oder mehr Insassen erhöhen sich die Versicherungssummen beitragsfrei um 50 %. Jeder Insasse ist mit dem sich ergebenden Teilbetrag versichert. Das Pauschalsystem ist die gängigste Form der Kraftfahrtunfallversicherung für PKW. Gegensatz: Platzsystem.
- PAUSCHALVERSICHERUNG
Die Pauschalversicherung, bei der die versicherten Objekte pauschal zusammengefasst werden, steht im Gegensatz zur Einzelversicherung. Eine Pauschalversicherung ist z. B. die Hausratversicherung. Bei ihr werden die beweglichen Gegenstände innerhalb eines Haushaltes in ihrer Gesamtheit versichert.
- PENSIONSINVESTMENTFONDS (PIF)
Laut Österreichischem Investmentfondsgesetz ein speziell für die Pensionsvorsorge konzipiertes Vorsorgeinstrument. Das Besondere daran sind die staatliche Prämie, die Steuerbegünstigung und die Anlagevorschriften, die aufgrund eines Mindestaktienanteils attraktive Erträge für die Kunden zur Folge haben. Diese steuerlichen Begünstigungen wurden allerdings mit 1.1.2006 aufgehoben, sodass Pensionsinvestmentfonds normale KESt-pflichtige Fonds darstellen.
- PENSIONSKASSE
Vermögensverwaltungsgesellschaften, die der Finanzmarktaufsicht unterliegen und Beiträge von Unternehmen für ihre Arbeitnehmer zum Zweck der Altersvorsorge verwalten und die Leistungen (Pensionen) an die Berechtigten auszahlen. Die Beiträge sind entweder ein fixer Betrag oder aber ein gewisser Prozentsatz der Bruttolohnsumme. Man unterscheidet betriebliche (geschlossene) Pensionskassen, die Unternehmen für ihre Mitarbeiter gründen, von überbetrieblichen, die die Beiträge von mehreren Unternehmern verwalten.
- PENSIONSLÜCKE
Die Differenz zwischen dem letztem Erwerbsnettoeinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Nettopension. Mittels privater Vorsorge kann die Pensionslücke ausgeglichen werden, damit der Lebensstandard auch im Alter gehalten werden kann.
- PENSIONSRÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG
Bei einer Pensionsrückdeckungsversicherung sagt ein Betrieb bzw. der Arbeitgeber einem einzelnen Mitarbeiter eine Firmenpension zu. Bedingt durch diese Zusage, welche schriftlich fixiert ist, wird eine gewinnmindernde Pensionsrückstellung gebildet, wodurch in beträchtlichem Maß Steuern gespart werden können.
- PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen für Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung (Pensionsverpflichtungen). Der nicht gedeckte Teil wird mit einer Pensionsrückdeckungsversicherung abgesichert.
- PENSIONSZUSAGE
Eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche direkte Zusage des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, eine bestimmte Versorgungsleistung, aber auch Invaliditätsleistung, Berufsunfähigkeitsrente, Witwen- oder Waisenversorgung zu erbringen.
- PERFORMANCE
Spiegelt den Anlageerfolg eines Investments wieder und stellt die Wertentwicklung eines Wertpapiers ohne Berücksichtigung der Kosten dar.
- PERSONENSCHADEN
Als Personenschaden wird ein Ereignis mit verletzten oder getöteten Personen bezeichnet. Unter Personenschaden versteht man Schadenersatz und Aufwendungen für Verletzungen oder den Tod von Geschädigten.
- PERSONENVERSICHERUNG
Versicherungen, mittels derer der Versicherungsnehmer für sich und seine Hinterbliebenen Vorsorge treffen kann. Dazu zählen Unfall-, Kranken-, Lebens-, Dread Disease- sowie Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung.
- PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.
- PFLEGEVERSICHERUNG
Eine Sozialversicherung, die Fälle der Pflegebedürftigkeit als Maßnahme der Pflegevorsorge abdeckt. Sie erfasst im Allgemeinen auch die häusliche Pflege.
- PFLICHTVERSICHERUNG
Eine vom Gesetz vorgeschriebene Versicherung, wie etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Sozialversicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftstreuhänder, Mediatoren, Sachverständige, Versicherungsmakler und Vermögensberater.
- PLATZSYSTEM
Die Insassenunfallversicherung wird in der Regel im Pauschalsystem abgeschlossen. Man kann aber auch, an Stelle einer pauschalen Versicherungssumme jeden Platz des Fahrzeuges mit einer festen Summe abschließen. Im Schadensfall kommt es so nicht zu einer eventuellen Aufteilung der Versicherungssumme unter den Geschädigten.
- POLIZZE (Versicherungsschein)
Der Versicherungsschein ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag, er verkörpert den Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Die Polizze muss sämtliche individuellen Vertragsbestimmungen (Versicherungsnehmer, versicherte Sachen oder Personen, versicherte Leistungen, Prämie, Vertragsdauer) enthalten. Beigelegt sind die Allgemeinen und gegebenenfalls die besonderen Versicherungsbedingungen.
- POLIZZENDARLEHEN (VORAUSZAHLUNG)
Eine Vorauszahlung der Versicherungsleistung aus einem Lebensversicherungsvertrag an den Versicherungsnehmer. Dies wird auch als Beleihen des Versicherungsvertrages bezeichnet. Im Gegensatz zur Verpfändung erfolgt die Beleihung aber nicht mit einem Dritten, sondern der Versicherer zahlt einen Teil der sonst erst in Zukunft fälligen Versicherungsleistung vorab. Entweder mindert sich hierdurch die schließlich zu zahlende Versicherungsleistung oder der Versicherungsnehmer zahlt den Betrag zwischenzeitlich wieder zurück.
- PORTFOLIO
Die Gesamtheit der Veranlagungen in Wertpapieren oder auch der Wertpapierbestand eines Investmentfonds.
- PRÄJUDIZ
Unter Präjudiz versteht man die Vorentscheidung eines obersten Gerichtes mit Leitbildfunktion für künftige Rechtsfälle. An diesen festgelegten Entscheidungen und Beschlüssen haben sich zukünftige Ereignisse oder Fälle zu orientieren. Der Ausdruck „ohne Präjudiz“ (unpräjudiziell) bei strittigen Entschädigungsleistungen bedeutet, dass die Zahlung ohne Bindung hinsichtlich der Rechtslage erfolgt.
- PRÄKLUSION
Bedeutet den Verlust eines Rechts bzw. Verwirkung des Anspruches. Nach qualifizierter Ablehnung eines Versicherungsanspruchs muss der Versicherungsnehmer seine Rechte innerhalb einer Frist von drei Jahren gerichtlich geltend machen, da diese sonst verjährt sind.
- PRÄMIE
Der Beitrag für die Versicherung und der Preis für den vereinbarten Versicherungsschutz. Die Prämie richtet sich dabei nach der Art, der Höhe und der Dauer des vom Versicherer übernommenen Risikos. Die Prämie wird unterschieden in die laufende und die Einmalprämie. Die laufende Prämie besteht aus der Erstprämie (erster Versicherungsbeitrag) und der Folgeprämie, die monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch jährlich gezahlt wird.
- PRÄMIENANPASSUNGSKLAUSEL
Die Prämienanpassungsklausel ist das Recht einer Versicherungsgesellschaft, die Höhe der Versicherungsprämien anzupassen. Diese Anpassung wird in der so genannten Prämienanpassungsklausel festgelegt. Selbst bei bestehenden Versicherungsverträgen hat der Versicherer das Recht, die durch den Versicherten zu zahlende Prämie anzuheben, falls sich der Verlauf eines Schadens schlechter entwickeln sollte als erwartet, wodurch der Versicherung höhere Kosten entstehen.
- PRÄMIENBEFREIUNG
Kann mitversichert werden, z. B. bei bestimmten Ereignissen, wie etwa bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder Ableben einer mitversicherten Person. Der Versicherungsnehmer wird dann von der Prämienzahlungsverpflichtung befreit. Die versicherten Leistungen des Vertrages bleiben dennoch aufrecht. Damit ist gewährleistet, dass das Versorgungsziel jedenfalls erreicht wird bzw. die Hinterbliebenen geschützt sind.
- PRÄMIENDEPOT
Ein verzinsliches Konto des Versicherungsnehmers bei einer Versicherungsgesellschaft für Vorauszahlungen im Rahmen einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Gemäß der vereinbarten Zahlungsweise entnimmt der Versicherer die laufende Prämie für die Lebensversicherung.
- PRÄMIENFREISTELLUNG
Wenn ein Versicherungsnehmer für seine Lebensversicherung keine Prämien mehr zahlt, so reduziert der Versicherer die Versicherungssumme und alle vereinbarten Zusatzversicherungen erlöschen. Die Leistung des Versicherers bleibt mit der prämienfreien bzw. verminderten Versicherungssumme bestehen. Eine Prämienfreistellung ist nur möglich, wenn bereits ein Rückkaufswert vorhanden ist.
- PRÄMIENRÜCKGEWÄHR
Darunter versteht man die teilweise Rückvergütung der Unfallpflicht- und Kaskoversicherungsprämie (Beitragsermäßigung) nach schadensfreiem Verlauf eines Haftpflicht oder Vollkaskoversicherungsvertrages unter Maßgabe bestimmter Voraussetzungen (Bonus), ferner die (zuzüglich oder beim Bonus mitberücksichtigte) Rückvergütung auf Grund technischen Überschusses.
- PRÄMIENZAHLER
Natürliche oder juristische Person, welche der Gesellschaft, gemäß Vertrag, die Prämien zu entrichten hat. In der Regel ist der Prämienzahler identisch mit dem Versicherungsnehmer.
- PRIVATE VORSORGE
Die private Vorsorge umfasst alle Maßnahmen für die zukünftige persönliche Absicherung und Vorsorge (Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen- und Pensionsvorsorge). Da der Staat in Zukunft nur mehr eine Grundversorgung bieten können wird, gewinnt die private Vorsorge immer mehr an Bedeutung. Maßgeschneiderte Konzepte und individuelle Lösungen finden Sie bei einem unabhängigen Versicherungsmakler.
- PRIVATPATIENT
Als Privatpatient mit einer privaten Krankenhausvorsorge genießt man über die Grundversorgung der Sozialversicherung hinaus viele Vorteile, wie etwa freie Arzt- und Krankenhausauswahl, Kostenübernahme für Sonderklassebetreuung und ambulante Leistungen in Tageskliniken sowie Privatarztpraxen oder alternativmedizinische Behandlungen.
- PRO RATA TEMPORIS (pro rata Prämie)
Wenn Versicherungsverträge beendet werden, aber für diese Verträge noch Guthaben für die nicht beanspruchte Zeit vorhanden ist, gibt es in solchen Fällen eine sogenannte Pro-Rata-Temporis-Abrechnung.
- PROBEANTRAG
Ein unverbindlicher Versicherungsantrag, mit dem das Risiko und die Tarifierung geprüft werden können. Durch diesen kann der Interessent über die endgültige Antragstellung schlüssig werden und prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein Abschluss möglich ist. Durch eine schriftliche Erklärung des Antragstellers kann der Probeantrag in einen verbindlichen Antrag umgewandelt werden.
- PRODUKTHAFTUNG
In Österreich ist seit 1988 die verschuldensunabhängige Haftung für Personen- und Sachschäden gesetzlich verankert, die durch Mängel eines Produktes nach Lieferung oder Leistung nach Übergabe entstehen. Diese Schäden sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Einer speziellen Erweiterung des Versicherungsschutzes bedarf es, wenn der Versicherungsnehmer Produkte erzeugt, die von seinem Abnehmer zur Herstellung eines neuen Produktes vermischt, verbunden oder verarbeitet werden und ein allfälliger Mangel des gelieferten Produktes zur Wertlosigkeit bzw. Unbrauchbarkeit führt. In solchen Fällen leistet der Versicherer Schadenersatz.
- PROGRESSION
Ist ein Begriff aus der Unfallversicherung und bedeutet, dass die Leistung des Versicherers mit dem Grad der Invalidität proportional steigt. Je höher der Grad der Invalidität, desto höher steigt die Leistung an (im Unterschied zur linearen Entschädigung).
- PROVISION
Eine Provision ist das Entgelt für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit und wird überwiegend vom Kunden z. B. über eine Versicherungsgesellschaft an den Vermittler gezahlt.